GMDS meets Neues Krebsregistergesetz
Am 9. April 2013 ist das neue KFRG, dass Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz in Kraft getreten. Alle Bundesländer müssen nun neben den epidemiologischen auch flächendeckende klinische Krebsregister einrichten. Ein wesentliches Ziel der klinischen Registrierung ist die Verbesserung der Versorgungsqualität durch Rückmeldung an die Leistungserbringer und durch strukturierte Qualitätssicherung. Die bundesweite Umsetzung stellt Herausforderungen an verschiedenste Bereiche (z.B. rechtliche, organisatorische oder finanzielle Ausgestaltung). Insbesondere gefragt sind aber die Bereiche Medizinische Informatik (z.B. Datenflüsse, Schnittstellen), Biometrie (z.B. Methoden zum Qualitätsvergleich) und Epidemiologie (Nutzung der Daten für epidemiologische und Versorgungsforschung). In dieser Plenarsitzung wird die Entwicklung der klinischen Krebsregistrierung aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet. Die Sitzung wird von Prof. Dr. Ferdinand Hofstädter, Institut für Pathologie der Universität Regensburg und Prof. Dr. med. Alexander Katalinic, Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie der Universität zu Lübeck geleitet.

PD Dr. med Monika Klinkhammer-Schalke
Tumorzentrum an der Universität Regensburg
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e.V.
Das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz: Einführung und Sicht der Krebsregister und Tumordokumentation

Dr. med. Udo Altmann
Institut für Medizinische Informatik
Universität Gießen
Neues Krebsregistergesetz aus Sicht der Medizinischen Informatik

Prof. Dr. rer. nat. Ulrich Mansmann
Institut für Medizinische Informationsverarbeitung, Biometrie und Epidemiologie
Ludwig-Maximilians-Universität München
Neues Krebsregistergesetz aus Sicht der Biometrie

Prof. Dr. med. Hans-Werner Hense
Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Neues Krebsregistergesetz aus Sicht der Epidemiologie und Versorgungsforschung

Dr. Konstanze Blatt
GKV-Spitzenverband, Berlin